In Wien geboren und zweisprachig aufgewachsen.
Matura an der Handelsakademie Wien12
Universitätsabschluss am Zentrum für Translationswissenschaften (vormals Institut für Übersetzer- und Dolmetscherausbildung) der Universität Wien
Mitglied bei Universitas Austria, Berufsverband für Dolmetscher und Übersetzer
Die mündliche Übertragung eines gesprochenen Textes aus einer Ausgangssprache in eine Zielsprache.
Die DolmetscherInnen hören den Vortragenden über Kopfhörer in einer schallisolierten Kabine zu und dolmetschen zeitgleich über Mikrophon in die jeweilige Zielsprache. Die ZuhörerInnen benötigen zum Empfang ebenfalls Kopfhörer und müssen bei jeder Wortmeldung in ein Mikrophon sprechen.
Die Dolmetschung erfolgt ohne Dolmetschanlage nach dem Ende der Wortmeldung. Die Rede kann entweder im Ganzen oder, bei schwierigen Themen, in kürzeren Abschnitten wiedergegeben werden. Bei längeren Abschnitten wird als Gedächtnisstütze eine spezielle Notizentechnik verwendet.
Der Gerichtsdolmetscher arbeitet speziell für Gerichte und Behörden (Polizei, Asylbehörden usw.) und muß dementsprechende spezifische Kenntnisse haben. Der Gerichtsdolmetscher wird auch im außerbehördlichen Bereich und für Privatpersonen tätig, etwa bei der Errichtung von Notariatsakten, bei Eheschließungen, Übersetzungen von Verträgen, Dokumenten u.ä.m. (=beglaubigte Übersetzungen) Der Gerichtsdolmetscher ist aufgrund des strengen Auswahlverfahrens besonders qualifiziert und aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen besonders vertrauenswürdig. Die von ihm angefertigten beglaubigten Übersetzungen sind amtsgültig und der Dolmetscher haftet für deren Richtigkeit.
Eine beglaubigte Übersetzung muß in genauer Übereinstimmung mit dem Original erfolgen, deren Richtigkeit durch den vom jeweiligen Übersetzer angebrachten Stempel bestätigt (beglaubigt) wird
In der Übersetzungsbranche wird der Preis für eine Übersetzung üblicherweise nach Normzeilen berechnet. Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen. Der Zeilenpreis hängt von der Schwierigkeit der Texte ab. Außerdem wird für beglaubigte Übersetzungen zusätzlich eine Beglaubigungsgebühr berechnet. Bei häufig benötigten Standarddokumenten biete ich fixe Preise an und in Einzelfällen ist auch die Vereinbarung eines Pauschalpreises möglich.
Es ist jedoch nicht möglich, einen festen Preis zu nennen, ohne den betreffenden Text vorher gesehen zu haben. Vor allem medizinische, juristische und technische Dokumente weisen zumeist eine hohe Komplexität auf. Dadurch nimmt ihre Übersetzung mehr Zeit in Anspruch. Außerdem spielen auch die Sprache und die Textlänge eine Rolle.
Sobald mir Ihr Text bzw. Ihr Dokument vorliegt, erstelle ich Ihnen gerne ein konkretes und unverbindliches Angebot und nenne Ihnen einen möglichen Liefertermin.
Ich freue ich auf Ihre Anfrage!
Erfahrungsgemäß kann ein Übersetzer bzw. eine Übersetzerin ca. 2.000 Zeichen pro Tag übersetzen. Jedoch lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten, da die Dauer einer Übersetzung von diversen Faktoren wie der Komplexität, der Textlänge oder der momentanen Auftragslage abhängig ist.
Sollten Sie es besonders eilig haben, biete ich gegen Aufpreis Expressübersetzungen an. Bitte kontaktieren Sie mich, damit ich Ihnen die genauen Kosten und Fristen nennen kann.
Die Abwicklung funktioniert ganz einfach: Sie laden Ihre Unterlagen über eine verschlüsselte Verbindung hoch und erhalten von mir ein unverbindliches Angebot. Wenn Sie das Angebot annehmen möchten, überweisen Sie den Gesamtbetrag auf mein Konto und bekommen dann zum vereinbarten Termin Ihre fertiggestellte Übersetzung als PDF-Datei per E-Mail zugeschickt.
Selbstverständlich können Sie Ihre Urkunden auch in meinem Büro abgeben und diese samt Übersetzung wieder bei mir abholen. Ich kann Ihnen die Übersetzungen auf Wunsch auch gerne per Post (Einschreiben, EMS) zusenden.
Ihre Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Lesen Sie mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
Normalerweise nicht – für eine Übersetzung reichen Ihre Unterlagen in elektronischer Form (Word, PDF oder eingescannt).
Jedenfalls muss eine beglaubigte Übersetzung entweder mit der Kopie oder dem Original untrennbar verbunden werden.
Manche Behörden verlangen jedoch, dass die beglaubigte Übersetzung mit der Originalurkunde verbunden wird.
Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der zuständigen Stelle. Wenn das der Fall sein sollte, ist es erforderlich, mir die Originale per Post zuzuschicken oder persönlich im Büro vorbeizubringen.
Nicht beglaubigte Übersetzungen schicke ich Ihnen elektronisch in Form eines PDF zu. Auf Wunsch kann ich Ihnen die Übersetzung auch gerne per Post zuschicken.
Da beglaubigte Übersetzungen mit der Kopie oder dem Original physisch verbunden werden, können Sie diese bei mir im Büro persönlich abholen oder ich kann Ihnen die Dokumente per Einschreiben oder EMS zukommen lassen.
Die Bezahlung erfolgt als Barzahlung vor Ort oder per Banküberweisung bei postalischen Zustellungen.
Ich garantiere, dass alle zugesandten Dokumente und Daten mit der höchsten Vertraulichkeit behandelt werden. Diese Garantie gilt auch, falls für die Übersetzung in eine andere Sprache oder ein etwaiges Lektorat zusätzliche Kollegen hinzugezogen werden. Es handelt sich dabei stets um zertifizierte und geprüfte Übersetzer.