Die mündliche Übertragung eines gesprochenen Textes aus einer Ausgangssprache in eine Zielsprache.
Die DolmetscherInnen hören den Vortragenden über Kopfhörer in einer schallisolierten Kabine zu und dolmetschen zeitgleich über Mikrophon in die jeweilige Zielsprache. Die ZuhörerInnen benötigen zum Empfang ebenfalls Kopfhörer und müssen bei jeder Wortmeldung in ein Mikrophon sprechen.
Die Dolmetschung erfolgt ohne Dolmetschanlage nach dem Ende der Wortmeldung. Die Rede kann entweder im Ganzen oder, bei schwierigen Themen, in kürzeren Abschnitten wiedergegeben werden. Bei längeren Abschnitten wird als Gedächtnisstütze eine spezielle Notizentechnik verwendet.
Der Gerichtsdolmetscher arbeitet speziell für Gerichte und Behörden (Polizei, Asylbehörden usw.) und muß dementsprechende spezifische Kenntnisse haben. Der Gerichtsdolmetscher wird auch im außerbehördlichen Bereich und für Privatpersonen tätig, etwa bei der Errichtung von Notariatsakten, bei Eheschließungen, Übersetzungen von Verträgen, Dokumenten u.ä.m. (=beglaubigte Übersetzungen) Der Gerichtsdolmetscher ist aufgrund des strengen Auswahlverfahrens besonders qualifiziert und aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen besonders vertrauenswürdig. Die von ihm angefertigten beglaubigten Übersetzungen sind amtsgültig und der Dolmetscher haftet für deren Richtigkeit.
Eine beglaubigte Übersetzung muß in genauer Übereinstimmung mit dem Original erfolgen, deren Richtigkeit durch den vom jeweiligen Übersetzer angebrachten Stempel bestätigt (beglaubigt) wird
Der Preis für Übersetzungen wird zumeist nach der Anzahl der Zeilen der fertig gestellten Übersetzung berechnet. Grundlage dafür ist eine Normzeile (55 Zeichen inkl. Leerzeichen).